Delphin Umzüge
Geschäftsbedingungen
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© 2009 Delphin Umzüge
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Beauftragung eines weiteren Frachtführers: Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
  • Zusatzleistungen: Der Möbelspediteur führ unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind Leistungen und Aufwendungen, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Gleiches gilt,wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
  • Sammeltransport: Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
  • Wertguttransport/Einpacken von Wertsachen: Wertgegenstände sind gesondert zu übergeben und zu transportieren. Vor dem Transport müssen die Wertgegenstände ( Schmuck, Laptop, Digitalkamera, Sammlungen etc.) gesondert dem Spediteur übergeben werden. Es muss eine Inhaltsliste vom Auftraggeber beigefügt und mit dem Spediteur überprüft werden. Dann wird, in Anwesenheit des Spediteurs und des Auftraggebers, das Transportgut verschlossen (mittels speziellem Packband). Nach dem Transport wird das Transportgut dem Auftraggeber gesondert übergeben. Es wird dabei ein Übergabeprotokoll ausgefertigt.
  • Trinkgelder: Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar
  • Erstattung der Umzugskosten: Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
  • Transportsicherung: Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
  • Elektro- und Installationsarbeiten: Das Personal des Möbelspediteurs ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
  • Aufrechnung: Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig und unbestritten sind.
  • Abtretung: Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem abzuschliessenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  • Missverständnisse: Die Gefahr des Missverständnisses anderer als der schriftlichen Auftragsbestätigung, Weisung und Mitteilung des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Personen des Möbelspediteurs, hat der Letztere nicht zu verantworten.
  • Nachprüfungen durch den Absender: Bei Abholungen des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde.
  • Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes: Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 findet entsprechende Anwendung. Im Falle der Nichtbezahlung steht es dem Unternehmer frei, das Umzugsgut zu veräußern, um die entstandenen Kosten zu decken. Einen eventuell anfallenden Veräußerungsgewinn behält der Unternehmer ein.
  • Rücktritt vom Vertrag: Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§415 HGB, 346ff. BGB ersetzt. Beim Rücktritt vom Vertrag stellen wir 50% des vereinbarten Vertragspreises in Rechnung
  • Lagervertrag: Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportes (ALB). Diese werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
  • Gerichtstand: Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über die Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen,ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschliesslich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten, gilt die ausschliessliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht bekannt ist.
  • Datenschutz - Speicherung, Weitergabe und Löschung personenbezogener Daten: Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Delphin Umzüge in elektronischer Form gespeichert. Delphin Umzüge ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen. Delphin Umzüge ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von Delphin Umzüge dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind. und an Büroorganisationsunternehmen, die für Delphin  Umzüge mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind. Delphin Umzüge löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Delphin Umzüge statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse von Delphin Umzüge an ihrer Speicherung endet.
  • Schlußbestimmung - Salvatorische Klausel: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt,dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DELPHIN UMZÜGE   STAND MAI 2009

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