- Beauftragung eines weiteren
Frachtführers: Der Möbelspediteur kann einen weiteren
Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
- Zusatzleistungen: Der
Möbelspediteur führ unter Wahrung des Interesses des Absenders
seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines
ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten
Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind Leistungen und
Aufwendungen, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar
waren. Gleiches gilt,wenn der Leistungsumfang durch den Absender
nach Vertragsabschluss erweitert wird.
- Sammeltransport: Der Umzug darf
auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
- Wertguttransport/Einpacken von
Wertsachen: Wertgegenstände sind gesondert zu übergeben
und zu transportieren. Vor dem Transport müssen die Wertgegenstände
( Schmuck, Laptop, Digitalkamera, Sammlungen etc.) gesondert dem
Spediteur übergeben werden. Es muss eine Inhaltsliste vom
Auftraggeber beigefügt und mit dem Spediteur überprüft
werden. Dann wird, in Anwesenheit des Spediteurs und des
Auftraggebers, das Transportgut verschlossen (mittels speziellem
Packband). Nach dem Transport wird das Transportgut dem
Auftraggeber gesondert übergeben. Es wird dabei ein
Übergabeprotokoll ausgefertigt.
- Trinkgelder: Trinkgelder sind
mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar
- Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung
abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf
entsprechende Anforderungen direkt an den Möbelspediteur
auszuzahlen.
- Transportsicherung: Der
Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische
Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B.
Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten,
EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur
Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
- Elektro- und
Installationsarbeiten: Das Personal des Möbelspediteurs
ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von
Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten
berechtigt.
- Aufrechnung: Gegen Ansprüche
des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig und unbestritten
sind.
- Abtretung: Der Möbelspediteur
ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm
aus dem abzuschliessenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte
an den Ersatzberechtigten abzutreten.
- Missverständnisse:
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als der
schriftlichen Auftragsbestätigung, Weisung und Mitteilung des
Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht
bevollmächtigten Personen des Möbelspediteurs, hat der Letztere
nicht zu verantworten.
- Nachprüfungen durch den
Absender: Bei Abholungen des Umzugsgutes ist der
Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine
Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen
wurde.
- Fälligkeit des vereinbarten
Entgeltes: Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten
vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn
der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger
Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung
sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der
Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach
Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419
findet entsprechende Anwendung. Im Falle der Nichtbezahlung steht
es dem Unternehmer frei, das Umzugsgut zu veräußern, um die
entstandenen Kosten zu decken. Einen eventuell anfallenden
Veräußerungsgewinn behält der Unternehmer ein.
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- Rücktritt vom Vertrag: Ziff.
6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen
des BGB und HGB, insbesondere durch §§415 HGB, 346ff. BGB ersetzt.
Beim Rücktritt vom Vertrag stellen wir 50% des vereinbarten
Vertragspreises in Rechnung
- Lagervertrag: Im Falle der
Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransportes (ALB). Diese werden auf Verlangen zur Verfügung
gestellt.
- Gerichtstand: Für
Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über die Ansprüche aus anderen Rechtsgründen,
die mit dem Transportauftrag zusammenhängen,ist das Gericht, in
dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des
Möbelspediteurs befindet, ausschliesslich zuständig. Für
Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten, gilt die
ausschliessliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz
oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Anklageerhebung
nicht bekannt ist.
- Datenschutz - Speicherung, Weitergabe
und Löschung personenbezogener Daten: Die im Wege der
Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung
notwendigen Daten werden bei Delphin Umzüge in elektronischer Form
gespeichert. Delphin Umzüge ist berechtigt, die Daten weiter zu
verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge
daraus anzufertigen. Delphin Umzüge ist berechtigt, zum Zwecke der
Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter
Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte,
insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und
Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der
Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von
Delphin Umzüge dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils
notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der
Auftragsdurchführung betraut sind. und an
Büroorganisationsunternehmen, die für Delphin Umzüge mit der
Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der
Marktforschung und Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt
sind. Delphin Umzüge löscht personenbezogene Daten auf
schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet
unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Delphin Umzüge statt. Im
Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung
unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten
Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten die zur Rechtsverfolgung
benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das
berechtigte Interesse von Delphin Umzüge an ihrer Speicherung
endet.
- Schlußbestimmung - Salvatorische
Klausel: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer
Bestimmung gilt,dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche
zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
unwirksamen am nächsten kommt. Jegliche Abweichungen von diesen AGB
bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DELPHIN
UMZÜGE STAND MAI 2009
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